AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Perfect Page – Mediendesign & Kommunikation – und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an Perfect Page vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB des Auftraggebers in Aufträge wird hiermit widersprochen.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder Perfect Page erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werk Leistungen gerichtet ist.

1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sowie von Perfect Page erstellte Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechts Gesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen Perfect Page insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Perfect Page weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Perfect Page, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4 Perfect Page überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

1.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.6 Perfect Page hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Perfect Page zum Schadens Ersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/ AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

1.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

2. Vergütung

2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Bereits die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Perfect Page für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.4 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Perfect Page berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.5 Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

 

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes ohne Abzug sofort fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis Zinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines größeren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Lieferung des Teiles fällig. Als Lieferung gilt auch die elektronische Zustellung der erarbeiteten Daten. Erstreckt sich ein Auftrag über 1 Monat hinaus, kann Perfect Page Teile in Abschlagszahlungen abrechnen. Erfordert ein Auftrag von Perfect Page finanzielle Vorleistungen ab einem Betrag von 1.500,00 Euro, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach dem Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie das Umarbeiten oder Ändern von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung vor Ort werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

4.2 Perfect Page ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Perfect Page entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen

im Namen und für Rechnung von Perfect Page abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Perfect Page im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, An- oder Probedrucke sowie farbverbindliche Ausdrucke etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen sowie Texten und Konzeptionen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4 Perfect Page ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer er stellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Perfect Page dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Perfect Page Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch Perfect Page erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Perfect Page berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Perfect Page haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Perfect Page drei bis zehn einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Perfect Page ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

 

7. Lieferzeit/Lieferung

7.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

7.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Perfect Page berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

7.3 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers vom Sitz oder Lieferwerk des Auftragnehmers, wenn nichts anderes im Angebot genannt ist. Den Versand nimmt Perfect Page für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung er teilt, übernimmt Perfect Page keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand.

7.4 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

8. Gewährleistung

8.1 Perfect Page verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch der Agentur überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig aufzubewahren.

8.2 Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischen er Zeugnisse in jedem Falle zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, so weit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

8.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Perfect Page zu beanstanden. Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.

 

9. Haftung

9.1 Perfect Page haftet für entstandene Schäden an der Agentur überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Perfect Page gegen über dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Perfect Page kein Auswahlverschulden trifft. Perfect Page tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.3 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

9.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Perfect Page.

9.5 Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Perfect Page nicht.

 

10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Perfect Page behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Perfect Page eine angemessene Vergütungserhöhung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Agentur auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Perfect Page übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Perfect Page von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Perfect Page.

11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.